Er untersucht jedes Kind einzeln in regelmäßigen Abständen im Sinne einer Vorsorge-Untersuchung, die für das Kind verpflichtend ist. Sinn dieser Untersuchung ist es, Erkrankungen und
Entwicklungsstörungen, aber auch ansteckende Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Schulärzte stehen unter Schweigepflicht.
Er berät und informiert Kinder und Eltern bei Verdacht auf gesundheitliche Störungen. Die Behandlung bei Erkrankung obliegt nicht den Schulärzten. Er steht aber natürlich zur
Erste-Hilfe-Leistung bereit.
Er arbeitet mit anderen medizinischen Einrichtungen und mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung zusammen.